Geschäftsbedingungen

Falls es Abweichungen zwischen der italienischen und der deutschen Version der Vertragsbedingungen geben sollte, gilt ausschließlich die italienische Version.

Art. 1) Präambel

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen regeln die Erbringung aller dem Kunden durch Altea Software GmbH, mit Sitz in 39100 Bozen, Siemensstr. 39, MwSt. 01587030212, erbrachten Dienste und Serviceleistungen.

Art. 2) Begriffserklärung

“Auftragsbestätigung” ist das Formular, in das die persönlichen Daten des Kunden eingetragen werden und mit dem der Kunde die Aktivierung des Service beantragt.

“Service” ist das Produkt, das außer in der Auftragsbestätigung auch in Punkt 6 noch präziser beschrieben wird, und das dem Kunden durch Altea Software GmbH geliefert wird.

“Vertrag” bezeichnet die Gesamtheit der hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Altea Software GmbH, der Besonderen Geschäftsbedingungen für jeden einzelnen Service, der Auftragsbestätigung, der Timeline und der Technische Anhang zum Service in dieser Rangfolge.

“Timeline” bezeichnet den zeitlichen Ablauf, gemäß dem Altea Software GmbH dem Kunden den Service erbringt. Er wird zusammen mit dem Kunden bestimmt und beginnt mit dem Tag, an dem der Kunde Altea Software GmbH alles notwendige Informationsmaterial übergibt.

“Aktivierungsdatum des Service” ist das Datum, ab dem der Service für den Kunden einsatzbereit wird, es deckt sich mit dem Datum der Onlinestellung des Service selbst und ist in der Timeline festgelegt.

“Informationsmaterial” bezeichnet alle Daten, Bilder, Fotos, Texte, Musik und alles andere, was Altea Software GmbH vom Kunden für die Abwicklung des Auftrags ausgehändigt bekommt.

“Vergütung” bezeichnet die Forderung von Altea Software GmbH für den gelieferten Service und besteht aus einem einmaligen Betrag sowie aus einer Grundgebühr, falls vom erbrachten Service vorgesehen.

“Kunde” ist die Person, die den Service beantragt und den Vertrag mit Altea Software GmbH abschließt.

Als “Parteien” werden Altea Software GmbH gemeinsam mit dem Kunden bezeichnet.

Art. 3) Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrags ist die Entwicklung, die Lieferung, der Verkauf und die Vergabe von Lizenzen zur Nutzung der dem Kunden erbrachten Dienste und Serviceleistungen durch Altea Software GmbH Die genannten Services werden im nachfolgenden Punkt 6 dieses Vertrages sowie in der Auftragsbestätigung näher erläutert.

Art. 4) Vertragsabschluss

4.1 Altea Software GmbH ist ab Eingang der Auftragsbestätigung 30 (dreißig) Tage lang durch den Kunden an das Angebot, das dieser Auftragsbestätigung zugrunde liegt, gebunden.

4.2 Für alle Dienste und Serviceleistungen gilt der Vertrag mit der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung als abgeschlossen, und das Aktivierungsdatum des Service deckt sich mit dem Datum der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung.

Art. 5) Laufzeit und Kündigung

5.1 Der vorliegende, mit Altea Software GmbH abgeschlossene Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr ab Aktivierungsdatum des Service. Nach seinem Ablauf wird der Vertrag nicht automatisch verlängert. Altea Software GmbH wird den Service jedoch für weitere 30 (dreißig) Tage nach Vertragsablauf aufrechterhalten, mit der Auflage für den Kunden, Altea Software GmbH die für diesen zusätzlichen Zeitraum zustehende Vergütung zu bezahlen. Sollte der Kunde keinen neuen Vertrag für die Erbringung des Service abschließen, wird Altea Software GmbH den Service nach Ablauf dieser 30 (dreißig) Tage einstellen.

5.2 Der Kunde hat das Recht, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 (dreißig) Tagen jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, was Altea Software GmbH per Einschreiben mit Rückschein mitgeteilt werden muss. Kunden, die vorzeitig vom Vertrag zurücktreten, wird keine Rückerstattung anerkannt. Zeiten, in denen der Service eventuell ausgesetzt wird, weil der Kunde seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommt oder die auf anderen, dem Kunden anzulastenden Streitigkeiten beruhen, haben keine aufhebende Wirkung und berechtigen nicht zur Verlängerung der Erbringung und Nutzung der Dienste und Serviceleistungen.

Art. 6) Dienste und Serviceleistungen, ihre Erbringung und Wartung

6.1 Website und HTML-Seite

Unter HTML-Seite versteht man eine Webseite, d.h. eine von Altea Software GmbH erstellte Original-Grafik und -Software, die dem Kunden ab Aktivierungsdatum des Service zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird.
Unter Website versteht man korrelierende Webseiten, d.h. ein Gefüge aus Hypertext-Dokumenten, die auf einem Webserver liegen.
Jeder auf jeder einzelnen Webseite enthaltene Bestandteil ist, vorbehaltlich bereits bestehender Rechte Dritter, Eigentum von Altea Software GmbH, Inhaber des geistigen Werkes und aller damit verbundenen Rechte. Jegliche Reproduktion, in welcher Form auch immer, egal ob digital, auf Papier etc., und jegliche Veröffentlichung der Webseite auf anderen Servern sowie die vollständige oder teilweise Änderung der Webseite oder Website ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch Altea Software GmbH, ist verboten. Im Falle der schriftlichen Genehmigung durch Altea Software GmbH darf der Kunde die Webseiten oder die Website auch auf anderen Servern benutzen, jedoch nur unter der Bedingung, dass sie den Wortlaut “Credits / Copyright Altea Software Srl” tragen und einen Hyperlink zur URL http://www.altea.it und anderen eventuell von Altea Software GmbH angegebenen URLs auf der betreffenden Seite enthalten. Sollten die Webseiten oder die Website auf Server übertragen werden, die nicht Eigentum von Altea Software GmbH sind, darf der Kunde die technischen Zusatzserviceleistungen zum Service (z.B. den News-Service) nicht nutzen. In diesem Fall erwächst dem Kunden kein Anspruch auf Rückerstattung eventuell bereits geleisteter Vergütungen für die genannten Zusatzserviceleistungen.

6.2 Formular

Unter Formular versteht man ein elektronisches Formular zur Erhebung von Daten in vorgefertigten Feldern; das Formular ergänzt die Webseite, in der es enthalten ist und wird dem Kunden von Altea Software GmbH zugestellt. Im Falle der Veröffentlichung des Formulars zur Erhebung von Daten und/oder Sammeln von Informationen, entbindet der Kunde Altea Software GmbH von jeglicher Verantwortung in Bezug auf die Erhebung und Verarbeitung der Daten selbst, egal welcher Art sie sind. Darüber hinaus ermächtigt der Kunde Altea Software GmbH, das Informationsblatt gemäß Artikel 13 des Gesetzesdekrets D.lgs. Nr. 196/2003 (und nachfolgender Änderungen) über die Verarbeitung personenbezogener Daten zu veröffentlichen. Im Falle von nicht ordnungsgemäßer oder schädigender Nutzung des dem Kunden zur Verfügung gestellten Formular-Service, ist Altea Software GmbH berechtigt, den Service einzustellen. Davon unberührt bleiben die Bestimmungen aus Artikel 9.1 des vorliegenden Vertrages, gemäß derer der Kunde verpflichtet ist, eventuelle Anomalien, auch in Bezug auf den Empfang von Test-Mails seitens Altea, innerhalb von 8 (acht) Tagen ab Inbetriebnahme des Service zu melden.

6.3 Hosting Service

Mit dem Hosting Service werden dem Kunden Webserver zur Verfügung gestellt. Unter Webserver versteht man einen ständig mit dem Internet verbundenen Rechner. Der dem Kunden von Altea Software GmbH auf dem Webserver zur Verfügung gestellte Webspace beträgt 3 (drei) Gigabyte (1 Gigabyte entspricht 1024 Megabyte) pro Projekt und Domain. Wird dieser Speicherplatz überschritten, führt das zu einer automatischen Sperrung des Service aufgrund des Erreichens der Datenvolumengrenze und es obliegt folglich dem Kunden, sich Platz auf dem Server freizuräumen, damit er den Service weiterhin benutzen kann. Das dem Kunden monatlich zur Verfügung stehende Hosting-Volumen beträgt 5 Gigabyte. Die Überschreitung dieses Datenvolumens wird zusätzlich berechnet. Der Kunde entbindet Altea Software GmbH von jeglicher Haftung, falls der Webserver zeitweise nicht zugänglich ist, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Abgesehen von dem Fall, dass die Domain, wie in Punkt 6.8, nicht verlängert wird, wird Altea Software GmbH bei Auflösung des Wartungsvertrages der Domain .it oder .com (oder Domains mit anderweitigen Endungen) diese Domain für weitere 30 Tage nach Vertragsauflösung warten; nach Ablauf des dreißigsten Tages wird die Domain geschlossen mit der Folge, dass der Kunde sie nicht mehr benutzen kann; außerdem muss der Kunde die Vergütung für den zusätzlichen 30-Tages-Zeitraum für die oben genannte weitere Inanspruchnahme des Service leisten, über die Altea Software GmbH ihm eine gesonderte Rechnung ausstellen wird. Aufgrund der Natur dieses Service, der vor seiner effektiven Aktivierung vorausgehender Tätigkeiten bedarf, beginnt das Hosting zeitgleich mit der Onlinesetzung der Website.

6.4 E-Mail

Unter E-Mail versteht man einen Service zum Versenden und Empfangen von Textnachrichten, die auch durch angehängte Bilder, Töne o.a. enthaltende Dateien ergänzt sein können, zwischen zwei oder mehreren mit dem Internet verbundenen Computern. Unter E-Mail-Postfach (E-Mail) versteht man eine E-Mail-Adresse (z.B.: name@firma.it), die zum Empfangen und Versenden von Nachrichten benutzt wird. Wenn der Kunde von Altea Software GmbH eine oder mehrere E-Mail-Postfächer zugeteilt bekommt, entbindet er Altea Software GmbH von jeglicher Haftung hinsichtlich ihrer Nutzung. Altea Software GmbH stellt keinen Service zum Versenden von E-Mail-Nachrichten bereit; dies bleibt Aufgabe des Kunden. Die Überprüfung der korrekten Funktionsweise des E-Mail-Service (E-Mail) obliegt dem Kunden, der Altea Software rechtzeitig jedes eventuell auftretende Problem “eingehender” Post melden muss; außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Altea Software GmbH verantwortlich ist, entbindet der Kunde Altea Software GmbH von der Haftung für Fehler bei der Einrichtung des Service oder für technische Probleme, die den Betrieb weder beeinträchtigen noch verhindern. Im Falle von nicht ordnungsgemäßer oder schädigender Nutzung des/der dem Kunden bereitgestellten E-Mail-Postfachs/-Postfächer, behält sich Altea Software GmbH das Recht vor, den Service einzustellen. Altea Software GmbH behält sich außerdem das Recht vor, Kontrollen der auf ihrem Server eingehenden Korrespondenz durchzuführen, insbesondere, wenn dies von Behörden oder übergeordneten Einrichtungen verlangt wird.
Bei Vertragsauflösung wird Altea Software GmbH die Postfächer des Kunden schließen und ist nicht verpflichtet, die noch auf dem Server liegenden Nachrichten und diesbezüglichen, angehängten elektronischen Dokumente aufzubewahren. Der Kunde muss sich selbst darum kümmern, seine Geschäftspartner von der Beendigung des Service zu unterrichten; der Kunde muss ebenfalls dafür Sorge tragen, seine eingegangenen Nachrichten und die dazugehörigen Anhänge offline abzuspeichern und aufzubewahren. Der maximal auf dem Server zur Verfügung stehende Speicherplatz zum Versenden und Empfangen von Nachrichten und Anhängen beträgt 60 (sechzig) Megabyte (1 Megabyte entspricht einer Millionen Byte); wird diese Grenze überschritten, wird der Service aufgrund des Erreichens der Datenvolumengrenze automatisch gesperrt und es obliegt folglich dem Kunden, sich Platz auf dem Server freizuräumen, damit er den Service weiterhin nutzen kann.
Da Altea externe Server benutzt, bietet sie ihrem Kunden den Qbox-Service an, mit dem sowohl POP- als auch IMAP-E-Mail-Postfächer von 8 Gb Größe genutzt werden können.
Der bis hier beschriebene E-Mail-Service leitet darüber hinaus Nachrichten, die bestimmten Kriterien entsprechen, automatisch in das “Spam” genannte Postfach auf dem Server; diese Nachrichten bleiben auf dem Server, ohne von den E-Mail-Client-Programmen (Outlook) heruntergeladen zu werden. Der Kunde muss also auch sein “Spam”-Postfach auf dem Server selbst auf das Vorhandensein von Nachrichten prüfen, um keine an ihn gerichteten Mitteilungen zu versäumen.
Altea Software GmbH ist nicht für Störungen oder Ausfälle des Service verantwortlich, die nicht auf eigenen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

6.5 Last-Minute-Service

Unter Last-Minute-Service versteht man ein automatisiertes Verfahren zur Aktualisierung der Daten, die auf den Webseiten des Kunden enthalten sind. Sollte der betreffende Service genutzt werden, ist die Webseite also direkt vom Kunden veränderbar, was bedeutet, dass Altea Software GmbH in keinster Weise für die Inhalte, mit denen die mit dem betreffenden Service verbundenen Webseiten aktualisiert werden, verantwortlich ist. Die vom Kunden mithilfe des betreffenden Service durchgeführte Aktualisierung wird tatsächlich auf allen Portalen von Altea Software GmbH, für die der Kunde den Service gekauft hat, veröffentlicht. Im Falle von nicht ordnungsgemäßer oder schädigender Nutzung des dem Kunden bereitgestellten Service, behält sich Altea Software GmbH das Recht vor, diesen einzustellen.

6.6 FTP-Service

Der FTP-Service bietet dem Kunden die Möglichkeit, Dokumente und anderes Material in elektronischer Form direkt auf einem Abschnitt des Webspace, der ihm vom Webserver zugeteilt wurde, zu speichern und zugänglich zu machen. Der Kunde ist allein verantwortlich für den Inhalt der Texte, Musikstücke und/oder Audiodateien, Bilder und anderem möglichen Material, das mithilfe des betreffenden FTP-Service veröffentlicht oder einfach nur abgespeichert wurde. Aus diesem Grund wird Altea Software GmbH ausdrücklich von jeglicher Haftung und Beanstandungen durch private oder öffentliche Dritte hinsichtlich der direkt vom Kunden verwalteten Inhalte entbunden. Altea Software GmbH ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob das genannte Material als unmoralisch angesehen werden muss oder der öffentlichen Ordnung, den gesetzlichen Bestimmungen unseres Staates oder anderer Länder widerspricht, sie behält sich aber das Recht, aber nicht die Pflicht vor, diesbezügliche Kontrollen vorzunehmen und dagegen vorzugehen, falls dies von Behörden oder Aufsichtsorganen verlangt wird. Im Falle von nicht ordnungsgemäßer oder schädigender Nutzung des FTP-Service, behält sich Altea Software GmbH das Recht vor, den Service einzustellen. Der Kunde ist darüber hinaus für eventuell von ihm benutzte Programme, die den Server von Altea Software GmbH schädigen könnten, verantwortlich.
Das Backup der Daten ist ausschließliche Aufgabe des Kunden. Zwar wird von Altea Software GmbH ein wöchentliches Backup auf ihren eigenen Servern durchgeführt, was aber nicht die Aufbewahrung der Kundendaten gewährleistet.
Der maximale, für den FTP-Service auf dem Server zur Verfügung stehende Speicherplatz beträgt 3 (drei) Megabyte. Wird diese Menge überschritten, wird der Service aufgrund des Erreichens der Datenvolumengrenze gesperrt. Es obliegt folglich dem Kunden, Daten zu löschen, um den Service weiterhin nutzen zu können. Die Obergrenze des täglichen Datenverkehrs auf der Website wird mit 5 MB festgesetzt; eine eventuelle Erweiterung dieser Höchstgrenze muss schriftlich vereinbart werden und wird gesondert abgerechnet. Dem Kunden ist der Weiterverkauf des betreffenden Service verboten.
Eventuelle Schäden, die durch die fehlerhafte Nutzung des Service durch den Kunden entstehen, können von Altea Software GmbH auf Kosten des Kunden und auf der Grundlage der gültigen Tarife für technischen Support behoben werden.
Der Kunde entbindet Altea Software GmbH von jeglichen Schadensersatzansprüchen Dritter, die auf eine fehlerhafte Nutzung des Service durch den Kunden zurückzuführen sind.

6.7 Werbung, Links und Banners

Ein Link, kurz für Hyperlink, ist eine Verbindung, die, wenn man sie anklickt, den Internetnutzer direkt auf die damit verbundenen Webseiten leitet. Ein Link kann als ein mit einer bestimmten Farbe unterstrichener Begriff erscheinen oder als Bild mit einem Rahmen in derselben oder einer anderen Farbe, je nachdem, wie die vom Nutzer verwendeten Programme die Seiten darstellen und wie die zur Programmierung der HTML-Seiten benutzten Sprachen upgedatet werden. Mit Banner ist ein kleines, statisches oder animiertes Werbeemblem gemeint, das zu Werbezwecken in Webseiten eingebunden wird. Das Banner kann aktiv sein, d.h. es kann den Nutzer durch einen Mausklick auf die damit verbundenen Webseiten leiten. Altea Software GmbH behält sich vor, den Service zur Gestaltung und Einfügung von einem oder mehreren Bannern ausschließlich zugunsten von bereits bestehenden Kunden durchzuführen. Der Kunde kann von Altea Software GmbH einen oder mehrere Links oder einen oder mehrere Banner von einer oder mehreren von Altea Software GmbH betriebenen Websites für die von ihm angegebenen Webseiten erwerben. Die von Altea Software GmbH bereitgestellten Links und Banner werden auf der Homepage des Kunden publiziert, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart. Altea Software GmbH behält sich vor, diesen Service nicht auszuführen, falls der verlangte Link oder das aktive Banner auf Seiten mit blasphemischem, verleumderischem, beleidigendem, rassistischem, pornografischem oder sonstigem, nicht mit den Gesetzen des Italienischen Staates übereinstimmendem Inhalt weiterleitet.

6.8 Bereitstellung und Wartung der Domain

Eine “Domain” ist eine weltweit einheitliche Zeichenfolge, die einen Host in einem IP-Netz ausweist. Altea Software GmbH stellt mit diesem Service dem Kunden eine Domain zur Verfügung, die auf den Namen des Kunden registriert wird. Die Registrierung hat ein Kalenderjahr Gültigkeit und muss für das nachfolgende Jahr erneuert werden. Falls der Kunde die Registrierung nicht verlängern möchte, ist er verpflichtet, Altea Software GmbH dies innerhalb von 60 (sechzig) Tagen vor Fristablauf der Domainregistrierung mitzuteilen. Sollte diese Frist vom Kunden nicht beachtet werden, wird Altea Software GmbH die Domain für das Folgejahr erneuern und der Kunde muss den für die Verlängerung vorgesehenen Betrag überweisen.

6.9 Google Analytics und Cookies

Google Analytics ist ein Service, mit dem man Statistiken über den Zugriff von Besuchern auf eine Website analysieren kann. Egal, über welche Quelle die Besucher kommen, ob über Suchmaschinen, über Verweise auf Websites, gebührenpflichtige Kampagnen, Display Advertising, Pay-per-click-Netzwerke, E-Mail-Marketing, aber auch über Verknüpfungen in PDF-Dokumenten – alle können kontrolliert werden. Mithilfe dieses Service kann ausgewertet werden, welche Seiten am häufigsten von den Besuchern einer Website aufgerufen werden, ihre Herkunft, wie lange sie auf der Seite verweilen und ihre geografische Position.
Mithilfe dieses Service führt Altea Software GmbH Berichte und anonyme und zusammenführende Analysen auf den Websites ihrer Kunden durch. Es handelt sich dabei um eine automatische Funktion, die der Kontrolle der Sicherheit und der Funktionsfähigkeit der Website, deren Daten in eine Statistik eingefügt werden, dient; es wird noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die so zusammengeführten Daten anonym bleiben, so dass es unmöglich ist, durch sie den Kunden oder die von ihm ausgeübte Tätigkeit zurückzuverfolgen. Falls der Kunde es jedoch wünscht, kann er dieses Vorgehen durch seine schriftliche Erklärung im Auftragsbestätigungsformular ablehnen.
Mit seiner Verfügung Nr. 229 d.d. vom 8.5.2014 hat der Datenschutzbeauftragte den Betreibern von Internetseiten auferlegt, den Nutzern, die auf ihre Webseite zugreifen, eine kurze Information zu präsentieren, die in einem Banner enthalten ist, der sofort auf der Website auftaucht und von einer ausführlicheren Information ergänzt wird, der den Nutzer sowohl über die Tatsache informiert, dass diese Website Profilierungscookies benutzt, um Werbung zu verschicken, als auch darüber, dass sie auch Cookies an “Dritte” (Art. 4.1) versenden kann. Ein “Cookie Dritter” wird durch eine dritte Partei, die nicht der Webseitenbetreiber ist, aber auf dessen Veranlassung hin, auf dem Endgerät des Nutzers installiert (die Cookies von Google-Analytics werden von Google Inc. durch Erstere installiert (Art. 2)). Altea Software GmbH hat ihr eigenes Vorgehen und ihre eigenen Dienste und Serviceleistungen daher an die o.g. Maßgaben angepasst.

6.10 Google Business View

Altea Software GmbH bedient sich der Arbeit eines von Google autorisierten Fotografen und erstellt statische Fotos (POI genannt) und Panoramafotos von 360° in der vertraglich vereinbarten Menge. Die statischen Fotos werden online auf den Google-Servern veröffentlicht und auch an den Kunden gesendet. Die Panoramafotos, die digital zusammengesetzt werden und mithilfe der von Google zur Verfügung gestellten Technik navigierbar sind, werden dann von Altea Software GmbH auf den Google-Server übertragen. Danach liegt es an Google, den Navigationsservice für die Panoramafotos zu erbringen. Altea Software haftet nicht für eventuelle Unannehmlichkeiten oder Schäden, die durch den Navigationsservice für Panoramafotos verursacht wurden.

6.11 Softwarelizenz

Die von Altea Software GmbH entwickelte Online- und Offline-Software, die für das Funktionieren der Updateservices und für alle anderen von Altea Software GmbH angebotenen Dienste und Serviceleistungen notwendig ist, wird dem Kunden ausschließlich als Lizenz gewährt. Unabhängig vom Datum des Beginns der Laufzeit ist diese Lizenz bis zum Ablauf des betreffenden Vertrages gültig. In keinem Fall, außer bei abweichender schriftlicher Vereinbarung, wird der Kunde Eigentümer der betreffenden Software. Altea Software GmbH berechtigt den Kunden, diese Software ausschließlich für die Nutzung des Service zu verwenden. Es ist dem Kunden ausdrücklich verboten, die betreffende Software zu vervielfältigen und sie Dritten zu überlassen, oder sie für Zwecke zu benutzen, die der Öffentlichen Ordnung, dem guten Brauch, der Moral entgegenstehen oder zur Anstiftung von Gewalt und Rassendiskriminierung oder für Zwecke, die den gesetzlichen Bestimmungen des Italienischen Staates widersprechen. Softwarelizenzen, die Altea Software GmbH von Dritten zur Erbringung ihrer Dienste und Serviceleistungen für ihre Kunden gewährt werden, verbleiben ausschließlich als Lizenz bei Altea Software GmbH

6.12 Wartung und Support

Am Tag der Serviceaktivierung, wird Altea Software GmbH die effektive Funktionsfähigkeit testen und dem Kunden das positive Ergebnis des Tests per E-Mail mitteilen. Werden Wartungs- und Supporttätigkeiten nach dem oben genannten Termin beantragt, müssen sie mit Altea Software GmbH vereinbart werden und werden dem Kunden separat berechnet. Sollte eine eventuelle Funktionsstörung in der Verantwortung von Altea Software GmbH liegen, wird sie den Service auf eigene Kosten wieder herstellen.

6.13 Texte und Übersetzungen

Altea Software GmbH kann auf Wunsch des Kunden und unter Berücksichtigung einer zusätzlichen, für den betreffenden Service vereinbarten Vergütung, eine Übersetzung der auf der Website zu publizierenden Inhalte liefern. Altea Software GmbH bedient sich für Übersetzungen seit vielen Jahren der Hilfe von (nicht zertifizierten) Fachleuten, übernimmt aber keine Haftung für eventuelle, vom Übersetzungsbüro begangene Fehler, außer in Fällen von Altea Software GmbH zuzurechnendem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Altea Software GmbH behält sich das Recht vor, auf eigene Kosten gegen das Unternehmen, das den Übersetzungsservice erbringt, vorzugehen, um eine Korrektur / einen Ersatz des fehlerhaften Inhalts zu erlangen.

7) Geistiges Eigentum

7.1 Vorbehaltlich bereits bestehender Rechte Dritter, ist jeder Bestandteil eines jeden Service Eigentum von Altea Software GmbH, Inhaber des geistigen Werkes und aller damit zusammenhängenden Rechte. Inhaber der Werkschöpfung ist Altea Software GmbH Mit der Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages für die Erbringung des Service verpflichtet sich Altea Software GmbH zur Bereitstellung der Mittel, übernimmt aber keine Verpflichtungen in Bezug auf das Ergebnis.

7.2 Altea Software GmbH bietet den Service nur so an, wie im vorgenannten Punkt 6 erläutert wurde, und garantiert dem Kunden keinen direkten oder indirekten wirtschaftlichen oder kommerziellen Vorteil durch die Erbringung des Service.

Art. 8) Pflichten von Altea Software GmbH

8.1 Altea Software GmbH erbringt den Service in Übereinstimmung mit den in der Auftragsbestätigung und der Timeline genannten Angaben.

8.2 Altea Software GmbH haftet nur für Unterlassungen oder Fehler, die die Funktionsfähigkeit des Service und den Zugriff auf ihn beeinflussen oder beeinträchtigen, als auch für eventuelle Schäden, die dem Kunden durch die Nutzung entstanden sind, wenn sie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Der Höchstbetrag für die Entschädigung, die dem Kunden durch Altea Software GmbH anerkannt wird, entspricht der jährlichen Grundgebühr, die der Kunde für den Service, der den Schaden verursacht hat, bezahlt.

8.3 Falls das System des Kunden durch Dritte angegriffen wird und dadurch eine Gefahr für die Sicherheit ihrer eigenen Dienste und Serviceleistungen besteht, behält sich Altea Software GmbH das Recht vor, die Erbringung selbiger Dienste/Serviceleistungen beim Kunden jederzeit und ohne Vorankündigung einzustellen.

8.4 Altea Software GmbH haftet nicht für Eingriffe in das System des Kunden durch nicht dazu autorisierte Dritte, außer in Fällen von ihr selbst zu verantwortendem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8.5 Altea Software GmbH übernimmt keinerlei Haftung für eventuell vertrauliche Angaben, die auf Betreiben oder Wunsch des Kunden in Bezug auf die Nutzung der Dienste/Serviceleistungen von Altea Software veröffentlicht wurden, außer in Fällen von ihr selbst zu verantwortendem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Kunde und Altea Software GmbH bewahren hinsichtlich von Daten und Informationen, die ihnen während der Vertragsdurchführung zur Kenntnis gelangt sind, höchste Vertraulichkeit.

8.6 Durch die IT-Struktur von Altea Software GmbH erstellte Berichte und Logdateien werden vom Kunden im Streitfall als elektronische Register mit gültigen Beweisen anerkannt; Altea Software GmbH ist weder dazu verpflichtet, solche Register zu führen, noch abzuspeichern oder zeitlich und räumlich aufzubewahren. Altea Software GmbH behält sich das Recht, aber nicht die Pflicht vor, diese Register zu überprüfen, insbesondere, wenn dies von einer Behörde verlangt wird. Zugleich können solche Daten von Altea Software GmbH zu Informations- und Statistikzwecken benutzt werden.

Art. 9) Pflichten des Kunden

9.1 Der Kunde muss eventuelle Beanstandungen und Abweichungen in Bezug auf den vertraglich vereinbarten Service innerhalb von 8 (acht) Tagen nach dem Erhalt der Mitteilung über die Serviceaktivierung durch Einschreiben mit Rückschein oder zertifizierte E-Mail-Post anzeigen und eine ausführliche technische Beschreibung hinzufügen. In diesem Fall wird Altea Software GmbH die notwendigen technischen Kontrollen veranlassen und, falls die Meldung des Kunden begründet ist, eine neue Aktivierungsmitteilung senden, sobald die aufgetretenen Störungen behoben sind. Sollte das Ergebnis der technischen Überprüfung seitens Altea Software GmbH negativ ausfallen, bleibt die ursprüngliche Aktivierungsmitteilung bestätigt.

9.2 Der Kunde verpflichtet sich, Altea Software GmbH von jeglicher, von Dritten an sie herangeführten Forderung zu entbinden und schadlos zu halten und Altea Software GmbH außerdem jeglichen Schaden und/oder schädliche Nachwirkung zu ersetzen, der/die sich ergibt: (i) aus unbefugter und/oder unsachgemäßer Servicenutzung; (ii) aus jeglicher Forderung seitens Dritter hinsichtlich der mangelnden Durchführung der Bestimmungen aus dem Gesetzesdekret D.L.gs 196/03 durch den Kunden.

9.3 Jede vom Kunden im Bereich des Service genutzte Software muss eine Original-Software mit der entsprechenden Nutzungslizenz sein.

9.4 Der Kunde verpflichtet sich, durch den von Altea Software GmbH gelieferten Service keine Inhalte zu verbreiten, die Dritte auf irgendeine Art schaden können und/oder schädlich sein können, rechtswidrig sein oder der öffentlichen Ordnung entgegenstehen können. Der Kunde ist ganz allein für die Inhalte, die mithilfe des von Altea Software GmbH erbrachten Service verwaltet werden, verantwortlich und haftet auch für seine Angestellten oder Endnutzer und verpflichtet sich außerdem, Altea Software GmbH von jeglicher Forderung Dritter, die geschädigt wurden, zu entbinden und schadlos zu halten und auch von jeglichem Schaden, den Altea Software GmbH infolge einer Verletzung dieser Klausel erleidet.

9.5 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorschriften für Datensicherheit und Datenschutz zu befolgen.

9.6 Die kostenlose oder kostenpflichtige Überlassung der bei Altea Software GmbH in Auftrag gegebenen und erbrachten Dienste/Serviceleistungen an Dritte ist verboten. Der Kunde erklärt, darüber in Kenntnis zu sein, welche technischen Voraussetzungen eventuell für die Nutzung der Produkte und/oder der das Angebot betreffenden Serviceleistungen notwendig sind und über die Kompatibilität der technischen Eigenschaften der Produkte und/oder Serviceleistungen mit seinen eigenen Geräten, Ausrüstungen und/oder Software-Programmen. Es ist dem Kunden ausdrücklich untersagt, von Altea Software GmbH gelieferte Hardware und/oder Software zu verletzen oder zu fälschen; alle Eingriffe dürfen ausschließlich von Altea Software GmbH dazu befugtem Personal durchgeführt werden. Dem Kunden ist außerdem verboten, Passwörter, Logins und/oder andere vertrauliche, von Altea Software GmbH zur Verfügung gestellte Zugangsberechtigungsschlüssel direkt und/oder indirekt zu verbreiten, als auch Informationen über Systeme und Zugangsmodalitäten der von Altea Software GmbH angebotenen Dienste direkt und/oder indirekt an Dritte zu verbreiten. Der Kunde wird für jeden Schaden haftbar gemacht, der sich daraus ergibt, dass Dritte in Kenntnis dieser Daten gelangen. Der eventuelle Diebstahl oder Verlust von Passwort, Login oder irgendeinem anderen vertraulichen Zugangsberechtigungsschlüssel muss Altea Software GmbH unverzüglich vom Kunden mitgeteilt werden. Falls das System des Kunden durch Dritte angegriffen wird und dadurch eine Gefahr für die Sicherheit ihrer eigenen Dienste/Serviceleistungen besteht, behält sich Altea Software GmbH das Recht vor, die Erbringung selbiger Dienste beim Kunden jederzeit und ohne Vorankündigung einzustellen.

9.7 Der Kunde ist verpflichtet, das Formular über die Unternehmensdaten in allen Teilen vollständig auszufüllen und es an Altea Software GmbH zurückzureichen. Anderenfalls kann Altea Software GmbH den in Auftrag gegebenen Service nicht erbringen. Der Service wird also so lange nicht erbracht, bis Altea Software GmbH das genannte, in allen Teilen vollständig ausgefüllte und ordnungsgemäß unterzeichnete Formular vom Kunden erhält.

9.8 Der Kunde verpflichtet sich letztendlich dazu, Altea Software GmbH eventuelle Änderungen seiner E-Mail- und Webadresse rechtzeitig und unverzüglich mitzuteilen.

Art. 10) Informationsmaterial und seine Verwendung

10.1 Bei der Durchführung des Vertrages und der Abwicklung des vom Kunden erteilten Auftrags nutzt Altea Software GmbH das vom Kunden zur Verfügung gestellte Informationsmaterial auf die im nachfolgenden Punkt 10.6 aufgeführte Art und Weise.

10.2 Der Kunde ist für das genannte, an Altea Software GmbH übergebene Material verantwortlich und verpflichtet sich, Letztere von jeglicher Forderung, die durch Dritte aufgrund einer eventuellen Verletzung von Eigentums- oder Urheberrechten an sie herangeführt werden könnte, zu entbinden und schadlos zu halten. Zu diesem Zweck muss der Kunde Altea Software GmbH gleichzeitig mit der Übergabe des Materials mitteilen, welcher Vermerk über das hier vorliegende Eigentumsrecht oder ein eventuell vorhandenes Copyright am Ende der Internetseite hinzugefügt werden soll.

10.3 Der Kunde verpflichtet sich außerdem, Altea Software GmbH von jeglicher Forderung, die von Dritten aufgrund der eventuellen unrechtmäßigen Beschaffung oder Nutzung des betreffenden Materials an sie herangeführt werden könnte, zu entbinden und schadlos zu halten.

10.4 Unbeschadet davon behält Altea Software GmbH die Möglichkeit, Schadensersatz für eventuell durch eine kundenseitige Verletzung dieser Regelungen erlittene Schäden zu verlangen.

10.5 Altea Software GmbH erbringt den Service innerhalb der in der Timeline angegebenen Frist, die zusammen mit dem Kunden bestimmt wurde. Diese Frist beginnt mit dem Tag der effektiven Übergabe des benötigten Informationsmaterials durch den Kunden. Die fehlende Übergabe auch nur eines einzigen Teils des Informationsmaterials unterbricht die in der Timeline angegebene Laufzeit der Frist für Altea Software GmbH so lange, bis definitiv das gesamte Informationsmaterial ausgehändigt wurde, mit Ausnahme der im folgenden Punkt 10.6 genannten Regelungen.

10.6 Der Kunde verpflichtet sich, das Material innerhalb von 30 Tagen ab Unterzeichnung der Auftragsbestätigung an Altea Software GmbH zu übergeben und den unten auf die Internetseite zu setzenden Vermerk mitzuteilen. In Ermangelung dessen kann Altea Software GmbH nicht gewährleisten, dass der Auftrag in der in der Timeline vereinbarten und festgesetzten Frist abgewickelt werden kann. Durch eine vorausgehende schriftliche Mitteilung an Altea Software GmbH kann der Kunde eine Verlängerung der genannten Frist beantragen. Infolgedessen wird die Frist für Altea Software GmbH zur Übergabe/Aktivierung des Service automatisch um das Doppelte der vom Kunden beantragten Frist verlängert. Sollte keine o.g. Mitteilung eintreffen, wird Altea Software GmbH eine Rechnung über 20 % der Vergütung ausstellen, die dann von der Gesamtrechnung bei Fertigstellung der Arbeit abgezogen wird. Sollte der Kunde das für die Inbetriebnahme der Dienste/Serviceleistungen notwendige Material nicht zur Verfügung stellen, kann Altea Software GmbH den beantragten Service nicht ausliefern/aktivieren.
Der Kunde verpflichtet sich, das Material folgendermaßen zu übergeben:

- Die Texte müssen in elektronischem Format in den vom Vertrag bestimmten Sprachen übergeben werden. Altea Software GmbH haftet bei Texten nur für Auslassungen und Fehler, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden und die deren Wirkung stark beeinträchtigen oder aufheben und die ihr vom Kunden per Einschreiben mit Rückschein innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Veröffentlichung auf dem/den Webserver/n angezeigt werden; in diesem Fall hat der Kunde, wenn möglich, das Recht auf nachfolgende, kostenlose Korrektur ohne irgendeine Art von Schadensersatz.
- Die Bilder müssen im Digitalformat, das mit den am häufigsten verwendeten Formaten kompatibel ist, übergeben werden; Altea Software GmbH haftet bei Bildern nur für Auslassungen und Fehler, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden und die deren Wirkung stark beeinträchtigen oder aufheben und die ihr vom Kunden per Einschreiben mit Rückschein innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Veröffentlichung auf dem/den Webserver/n angezeigt werden; in diesem Fall hat der Kunde, wenn möglich, das Recht auf nachfolgende, kostenlose Korrektur ohne irgendeine Art von Schadensersatz.
- Jede andere Art von Material (Musik, Audiostücke, Videoclips usw.) muss ausschließlich auf Magnetträgern übergeben werden; Altea Software GmbH haftet bei diesem Material nur für Auslassungen und Fehler, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden und die dessen Wirkung stark beeinträchtigen oder aufheben und die ihr vom Kunden per Einschreiben mit Rückschein innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Veröffentlichung auf dem/den Webserver/n angezeigt werden; in diesem Fall hat der Kunde, wenn möglich, das Recht auf nachfolgende, kostenlose Korrektur ohne irgendeine Art von Schadensersatz.

10.7 Altea Software GmbH behält sich das Recht vor, kein Material zu benutzen oder zu veröffentlichen, das die Rechte Dritter verletzt, das pornografisch, rassistisch, beleidigend, blasphemisch, gewaltverherrlichend ist oder in anderer Weise nicht den gesetzlichen Bestimmungen des Italienischen Staates entspricht.

10.8 Bei der Auflösung des Vertrages wird das vom Kunden zur Ausarbeitung der Dienste/Serviceleistungen zur Verfügung gestellte Material für die Dauer von 6 (sechs) Monaten ab dem Datum der Fertigstellung der Arbeit für den Kunden zur Rückgabe aufbewahrt. Der Kunde kann die Rückgabe innerhalb dieser Zeit anfordern und das Material (nach vorheriger Terminvereinbarung) am Sitz von Altea Software GmbH abholen. Nach Ablauf der Frist ist Altea Software GmbH nicht mehr für die Aufbewahrung des Materials verantwortlich und wird es vernichten.

Art. 11) Vergütung

11.1 Der Kunde hat keinen Anspruch auf die anderen Kunden vorbehaltene finanzielle Behandlung, auch wenn es sich um identische Dienste/Serviceleistungen handelt. Alle anfallenden Kosten für die Gestaltung des/r Dienste/s und Serviceleistung/en, für die Verwendung von Erkennungszeichen (Logo), Bildern, Musik und anderem Material, deren Rechte von Dritten gehalten werden könnten, gehen zu Lasten des Kunden. Alle nachträglichen Kosten, die nicht ausdrücklich im Vertrag enthalten sind, gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden. Diese Kosten sind nicht in dem von Altea Software GmbH festgelegten Preis für die Gestaltung der Dienste enthalten. Altea Software GmbH ist nicht verpflichtet, diese Kosten für den/die Kunden vorzustrecken.

11.2 Altea Software GmbH schickt dem Kunden die Rechnung über den ihr zustehenden Betrag für die Vergütung zum Tag der Serviceaktivierung im Voraus zu. Der Kunde verpflichtet sich, die Zahlung der Vergütung bei Sicht der genannten Rechnung vorzunehmen.

11.3 Altea Software GmbH behält sich das Recht vor, die Höhe der Vergütung zu jedem beliebigen Zeitpunkt zu ändern, auch im Hinblick auf Veränderungen der mit ihren eigenen Dienstleistern vereinbarten Kosten und Preisen. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, schriftlich innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Erhalt der Änderungsmitteilung ohne zusätzliche Kosten vom Vertrag zurückzutreten.

11.4 Eventuelle Beschwerden in Bezug auf die in Rechnung gestellte Vergütung können vom Kunden per Einschreiben mit Rückschein innerhalb von 10 (zehn) Tagen ab Rechnungserhalt unter Angabe der beanstandeten Posten und Beträge vorgebracht werden. Andernfalls gilt die Rechnung als in voller Höhe angenommen.

11.5 Wenn die Beschwerde als begründet anerkannt wird, erstattet Altea Software GmbH die geschuldeten Beträge mit der darauffolgenden Rechnung. In Ermangelung einer darauffolgenden Rechnung stellt Altea Software GmbH eine Gutschrift zugunsten des Kunden aus.

11.6 Bei verspäteter Zahlung der Vergütung hat Altea Software GmbH das Recht, den Service zu unterbrechen. Falls dieses Recht ausgeübt wird, muss Altea Software GmbH den Kunden trotzdem schriftlich darüber informieren, und zwar mindestens 15 (fünfzehn) Tage im Voraus und unter Angabe von Gründen und der an den Kunden gerichteten Aufforderung, den offenen Betrag bis zu diesem Datum zu bezahlen, mit dem Hinweis, dass bei Nichterfüllung der Vertrag rechtmäßig im Sinne von Art. 1456 des Italienischen Bürgerlichen Gesetzbuchs aufgelöst und der Service gleichzeitig deaktiviert wird.

11.7 Altea Software GmbH ist in keinster Weise für die dem Kunden durch die Unterbrechung des Service eventuell erlittenen Schäden, die im Sinne des vorherigen Absatzes eingetreten sind, haftbar.

11.8 Eventuelle Zeiten, in denen der Service aufgrund von Nichterfüllung seitens des Kunden oder wegen ihm zurechenbarer rechtsanhängiger Streitigkeiten eingestellt wird, begründen weder einen Anspruch auf die Verlängerung und Inanspruchnahme des Service noch auf die Kostenrückerstattung für den nicht genutzten Zeitraum.

Art. 12) Ausdrückliche Kündigungsklausel
Der Vertrag wird im Sinne von Art. 1456 des Italienischen Bürgerlichen Gesetzbuchs rechtmäßig aufgelöst, wenn Altea Software GmbH erklärt, sich dieser ausdrücklichen Kündigungsklausel bedienen zu wollen, falls:

a) der Kunde seinen Pflichten aus Art. 9 nicht nachkommt, sowie im Falle von Art. 11, das heißt, wenn der Kunde bei der Nutzung des Service ungesetzliche Handlungen vornimmt;
b) der Kunde den Service auf eine Art nutzt, die von den vertraglichen Bestimmungen abweicht;
c) im Falle von verspäteter oder zum Fristende ausbleibender Zahlung, selbst wenn es sich nur um eine einzige Rechnung handelt, mit Ausnahme der Bestimmungen im vorstehenden Punkt 11.4;
d) der Kunde einem Konkursverfahren und/oder einem anderen Insolvenzverfahren ausgesetzt ist;
e) der Kunde den Vertrag ganz oder teilweise abtritt.

Art. 13) Information gemäß Gesetzesdekret 196/2003

Vorbehaltlich der Bestimmungen aus Art. 4.3, informiert Altea Software GmbH darüber, dass die im Bereich der vertraglichen Aktivität direkt vom Kunden zur Verfügung gestellten, personenbezogenen Daten rechtmäßig und korrekt, elektronisch und manuell im Sinne der geltenden Regelungen des Gesetzesdekret 196/03 verarbeitet werden. Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Vertrags und für weitere wirtschaftliche Aktivitäten von Altea Software GmbH, hierunter fällt das Angebot weiterer Serviceleistungen, Auswertungen über die Kundenzufriedenheit und Unternehmensanalysen, verarbeitet. Das vollständige Informationsschreiben zum Thema Datenschutz ist auf der Internetseite altea.it/de/privacy zu finden. Darüber hinaus wird informiert, dass die Mitteilung der personenbezogenen Kundendaten für die Vertragszwecke unerlässlich, aber nicht zwingend ist. Allerdings verhindert eine eventuelle Ablehnung die pünktliche Erfüllung der von Altea Software GmbH übernommenen Verpflichtungen zur Lieferung des Service. Inhaber der Datenverarbeitung ist Altea Software GmbH mit Sitz in 39100 Bozen, Siemensstr. 29, an die sich der Kunde wenden kann, um seine Rechte aus Art. 7 des Gesetzesdekrets 196/2003 geltend zu machen, die nachfolgend ausführlich aufgeführt sind:

1. Der Betroffene hat das Recht, eine Bestätigung über das Vorhandensein oder das Nichtvorhandensein der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, auch wenn sie noch nicht registriert wurden, zu erhalten und darüber in verständlicher Form unterrichtet zu werden.
2. Der Betroffene hat das Recht, folgende Angaben zu erhalten:

a) über die Herkunft der personenbezogenen Daten;
b) über den Zweck und die Art der Datenverarbeitung;
c) über die Logik, die angewandt wird, wenn die Verarbeitung mit elektronischen Mitteln erfolgt;
d) über die Personenangaben des Inhabers, der Verantwortlichen und des im Sinne von Artikel 5 Absatz 2 ernannten Vertreters;
e) über die Personen oder Personengruppen, denen die personenbezogenen Daten mitgeteilt werden dürfen oder die davon in ihrer Funktion als staatlich ernannter Vertreter, Verantwortlicher oder Beauftragter in Kenntnis gelangen können.

3. Der Betroffene hat das Recht auf:

a) Aktualisierung, Korrektur oder, bei Interesse, Ergänzung seiner Daten;
b) Löschung, Änderung in anonyme Form oder Sperrung der Daten, falls diese in Zuwiderhandlung mit dem Gesetz verarbeitet wurden, einschließlich der Daten, die aufgrund der Zwecke, für die sie erhoben und anschließend verarbeitet wurden, nicht zwingend aufbewahrt werden müssen.
c) Bestätigung, dass die Vorgänge gemäß Buchstaben a) und b) auch hinsichtlich ihres Inhalts denjenigen zur Kenntnis gebracht wurden, denen die Daten weitergeleitet oder unter denen sie verbreitet wurden, ausgenommen der Fall, dass die Erfüllung dieser Forderung sich als unmöglich erweist oder einen Aufwand erfordert, der in Bezug auf das geschützte Recht unproportional erscheint.

4. Der Betroffene hat das Recht, sich ganz oder teilweise zu widersetzen:

a) aus berechtigten, ihn betreffenden Gründen gegen die Datenverarbeitung, obwohl sie für die Zwecke der Erhebung sachdienlich ist;
b) gegen die Verarbeitung seiner persönlichen Daten, wenn sie der Zusendung von Werbematerial oder dem Direktvertrieb, der Marktforschung oder kommerziellen Mitteilungen dient.

Der Kunde ermächtigt Altea Software GmbH Nachrichten, Informationen und Mitteilungen technischer, kommerzieller oder anderer Art per E-Mail zu versenden.

Art. 14) Mitteilungen

Der Kunde hat das Recht, ihn betreffende Informationen von Altea Software GmbH anzufordern, Vorschläge und Anregungen zu unterbreiten und Beschwerden hervorzubringen. Jede, den vorliegenden Vertrag betreffende, an Altea Software GmbH gerichtete Mitteilung muss, wenn nicht anders vereinbart, schriftlich an die folgende Adresse erfolgen: Altea Software GmbH mit Sitz in Siemensstr. 29, 39100 Bozen oder per zertifizierter E-Mail an alteabz@pec.it geschickt werden. Mitteilungen von Altea Software GmbH an den Kunden werden an die in der Auftragsbestätigung genannte oder eine vom Kunden später mitgeteilte Adresse geschickt.

Art. 15) Gerichtsstand und anwendbares Recht

Der Vertrag wird durch das Italienische Recht geregelt. Alle Streitigkeiten, die aus dem Vertrag erwachsen oder mit ihm zusammenhängen, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit des Gerichts von Bozen.

Art. 16) Schlussbestimmungen

16.1 Jeder von Altea Software GmbH erbrachte Service, der dem Kunden erlaubt, die Informationen und Inhalte der online gestellten Webseiten und des Webspace auf den Servern selbständig upzudaten, unterliegt nicht der ständigen redaktionellen Tätigkeit und Kontrolle durch Altea Software GmbH; aus diesem Grunde bestätigt der Kunde, dafür allein verantwortlich zu sein und enthebt Altea Software GmbH von jeglicher Haftung bezüglich der Servicenutzung.

16.2 Falls nicht anderweitig festgelegt, werden den Vertragsdokumenten folgende Prioritäten zugewiesen: 1) Auftragsbestätigung 2) Besondere Vertragsbedingungen für jeden einzelnen Service 3) Allgemeine Geschäftsbedingungen Altea Software GmbH

16.3 Jede Vertragsänderung ist einzig und allein gültig und wirksam, wenn sie von den Vertretern der Parteien, die die notwendigen Vollmachten besitzen, schriftlich erfolgt.

16.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags vom zuständigen Gericht als ungültig oder unwirksam erklärt werden, behält diese Klausel aber für den gültigen Teil ihre volle Wirkung, es sei denn, sie stellt einen wesentlichen und entscheidenden Grund für den Abschluss des Vertrages selbst dar.

next
back